- Roland Schürch Notariat Advokatur
- Notariat
- Erbvorbezug, Schenkung und Nachlassplanung
Erbvorbezug, Schenkung und Nachlassplanung
Regelung des Nachlasses
Dank gut durchdachten und klar formulierten Bestimmungen für den Todesfall kann ein potentieller Streit unter den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft häufig vermeiden werden. Solche Bestimmungen erfolgen in einem Ehevertrag, einem Erbvertrag oder einem Testament. So können Sie zum Beispiel Ihre Ehefrau / Ihren Ehemann bzw. Ihre Lebenspartnerin / Ihren Lebenspartner optimal begünstigen.
Besonders bei Patchwork-Situation sind klare und faire Bestimmungen für den Todesfall zentral, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Lebzeitige Schenkungen / Vorempfänge
Es gibt verschiedene Gründe, warum Eltern bereits zu Lebzeiten Liegenschaften und anderes Vermögen an ihre Kinder übertragen. Dabei sind wichtige erbrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, damit es später kein böses Erwachen gibt bspw. bei einem späteren Antrag auf Ergänzungsleistungen (Stichwort: Verzichtsvermögen).
Unsere anwaltlichen Dienstleistungen im Bereich des Erbrechts finden Sie hier.
Mit dem Testament können Sie Ihren letzten Willen festhalten, um sicherzugehen, dass Ihr Vermögen nach dem Tod unter Einhaltung der gesetzlichen…
mehr lesenMit einem Erbvertrag kann vereinbart werden, wer im Todesfall des Erblassers wieviel erbt. Was der Unterschied zum Testament ist und ob sich ein…
mehr lesenBei bereits bestehenden Eheverträgen, Erbverträgen, Testamenten, Vorsorgeaufträgen etc. kann sich nach einigen Jahren die Frage stellen, ob die…
mehr lesenBei allen Unternehmen und insb. bei Familienunternehmen stellt sich früher oder später die Frage, wie und wann das Unternehmen an die nächste…
mehr lesenMit einer Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens an bestimmte Personen übertragen. Dabei ist Verschiedenes zu beachten, damit…
mehr lesen