Schenkungen und Abtretung

Mit einer Schenkung werden bereits zu Lebzeiten bestimmte Vermögenwerte (zum Beispiel eine Wohnung, ein Haus, Aktien, Schmuck etc.) übertragen. Bei einer Schenkung muss man sich der erbrechtlichen Auswirkungen (Ausgleichungspflicht, Herabsetzung, Verletzung von Pflichtteilen etc.) bewusst sein und gute Regelungen treffen. Zudem sind die verschiedenen Steuerfolgen zu berücksichtigen. Insbesondere können Schenkungssteuern anfallen, deren Höhe hängt einerseits vom Schenkungswert und andererseits vom Verhältnis zwischen der Schenkerin und der Beschenkten ab. Schenkungen an Kinder und Ehepartnern sind in dem meisten Kantonen der Schweiz von der Schenkungssteuer ausgenommen. Auch die Auswirkungen auf spätere Ergänzungsleistungen (Stichwort: Verzichtsvermögen) sind im Auge zu behalten.

Bei der Schenkung eines Grundstücks werden häufig Hypotheken von den Beschenkten übernommen und die Schenkerinnen behalten sich ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung vor. Wir beraten Sie gerne bei allen Ihren Fragen zu Schenkungen und Abtretungen.

 

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