Erbvertrag

Sorgen Sie vor

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere gesetzliche Verfügungsform für den Todesfall.

Es können bspw. Personen bevozugt werden oder es kann ein Erbverzicht vereinbart werden. Der Erbvertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notaren oder eine Notarin.

Ob ein Erbvertrag oder ein Testament besser ist, hängt vom Einzelfall ab. Gerne beraten wir Sie dabei kompetent und verständlich und unterstützen Sie beim Erstellen eines Erbvertrags.

Kontaktieren Sie uns