Nachlassplanung für Unternehmen

Ein Unternehmen kann auf verschiedene Arten übertragen werden. So kann das Unternehmen oder Teile davon bereits zu Lebzeiten der Unternehmerin übertragen werden. Mit Eheverträgen, Erbverträgen und Testamenten kann das Schicksal des Unternehmens massgeblich beeinflusst und mögliche Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft vermieden werden.

Welches Vorgehen für Sie passt, hängt von Ihren konkreten Umständen ab. Die Übertragung eines Unternehmens rechtzeitig zu planen und zu vollziehen, ist anspruchsvoll. Auch die steuerrechtliche Seite ist zu beachten. Wir  und unser Netzwerk aus kompetenten Fachpersonen unterstützen Sie bei allen Anliegen rund um die Übertragung Ihres Unternehmens.

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