Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum hat in der Schweiz eine grosse Bedeutung.

Bei der Begründung von Stockwerkeigentum wird ein Grundstück in mehrere Miteigentumsanteile aufgeteilt. In Plänen wird eingezeichnet, wem welcher Gebäudeteil zusteht. Einem Stockwerkeigentümer wird zum Beispiel eine Wohnung zur ausschliesslichen Nutzung zugewiesen. Auch andere Bereiche wie Garten, Dachterrasse, Balkon, Kellerabteile oder Autoabstellplätze können zum alleinigen Gebrauch zugewiesen werden. Nicht zugewiesene Teile (zum Beispiel allgemeine Waschküche, Treppenhaus, Spielplatz, Aussenplatz, Fassade etc.) stehen allen Stockwerkeigentümern zu. Die Stockwerkeigentümer sind im Rahmen ihrer Wertquoten Miteigentümer am Boden sowie an den Bauten und Anlagen. Beschlüsse werden an der Stockwerkeigentümerversammlung gefasst.

Grundlage einer funktionierenden Stockwerkeigentümergemeinschaft ist auch ein passendes Stockwerkeigentümerreglement. Mit unserer Erfahrung können wir Sie diesbezüglich kompetent beraten.

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