Ehe und Konkubinat

Das Gesetz sieht für Verheiratete allgemeine Regeln vor. Mit einem Ehevertrag können wir Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen und umsetzen.

Wichtig: Ab dem 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens kann bereits vor diesem Datum eingereicht werden. Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe genügt eine gemeinsam Erklärung gegenüber dem Zivistandsamt. Ab dem 1. Juli 2022 können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Diesen Paaren steht ab dann einzig die Ehe offen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch weitergeführt werden.

Das Konkubinat ist im Gesetz unzureichend geregelt. Darum ist es sinnvoll, eine vertragliche Grundlage zu schaffen.

Kontaktieren Sie uns

Konkubinatsvertrag

Das Konkubinat ist im Gesetz unzureichend geregelt. Mit einem Konkubinatsvertrag können Sie wichtige Punkte regeln. 

Kontaktieren Sie uns

mehr lesen
Vermögensvertrag für eingetragene Partnerschaft

Mit einem Vermögensvertrag können sich gleichgeschlechtliche Paare für den Fall eines Todesfalls oder einer Trennung absichern. 

Kontaktieren Sie uns

mehr lesen
Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können Sie bestimmen, was beim Versterben oder bei einer Scheidung mit dem Vermögen der Eheleute passiert. 

Kontaktieren Sie uns

mehr lesen