Ehevertrag
Besteht kein Ehevertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Errungenschaftsbeteiligung. Diese Bestimmungen sind bei einem Todesfall für den überlebenden Ehegatten häufig nachteilig. Mit einem Ehevertrag sind individuelle Lösungen möglich insbesondere:
- Begünstigung des überlebenden Ehegatten beim Todesfall
- Absicherung bei Scheidung
- Sicherung eines Unternehmens bei Todesfall oder Scheidung
- Bestimmungen für Patchwork-Situationen
Damit der Ehevertrag gültig zustande kommt, ist er notariell zu beurkunden.
Gerne beraten wir Sie in allen Anliegen rund um Ihren Ehevertrag.