Ehevertrag

Besteht kein Ehevertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Errungenschaftsbeteiligung. Diese Bestimmungen sind bei einem Todesfall für den überlebenden Ehegatten häufig nachteilig. Mit einem Ehevertrag sind individuelle Lösungen möglich insbesondere:

  • Begünstigung des überlebenden Ehegatten beim Todesfall
  • Absicherung bei Scheidung
  • Sicherung eines Unternehmens bei Todesfall oder Scheidung
  • Bestimmungen für Patchwork-Situationen

Damit der Ehevertrag gültig zustande kommt, ist er notariell zu beurkunden. 

Gerne beraten wir Sie in allen Anliegen rund um Ihren Ehevertrag.

 

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