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Vermögensvertrag für eingetragene Partnerschaft
Ähnlich einem Ehevertrag können gleichgeschlechtliche Paare einen Vermögensvertrag erstellen, der im Falle der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft regelt, wer welche Vermögenswerte erhält. So kann beispielsweise die güterrechtliche Auseinandersetzung nach der Errungenschaftsbeteiligung vereinbart werden. Ein Vermögensvertrag wird notariell beurkundet.
Wichtig: Ab dem 1. Juli 2022 können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Diesen Paaren steht ab dann einzig die Ehe offen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch weitergeführt werden. Für bereits bestehende eingetragene Partnerschaften kann somit weiterhin ein Regelungsbedarf bestehen.
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen und Anliegen rund um Ihren Vermögensvertrag zur Verfügung.