Willensvollstreckung

Der Willensvollstrecker wird in einem Testament eingesetzt und sorgt dafür, dass die Erbmasse nach dem letzten Willen des Verstorbenen verteilt wird. Er kümmert sich also um die Erbteilung und nimmt den Erben administrative Aufgaben ab. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers bietet sich insbesondere dann an, wenn erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind oder es bei der Erbteilung zu Streitigkeiten kommen könnte. Der Willensvollstrecker kümmert sich um die noch offenen Rechnungen, ermittelt den aktuellen Wert bei allfälligen Liegenschaften, richtet Vermächtnisse aus, bereitet die Erbteilung vor und sorgt dafür, dass das Erbverfahren effizient, dem letzten Willen des Verstorbenen entsprechend und im besten Fall durch seine Vermittlung ohne grössere Streitigkeiten abläuft. 

Es empfiehlt sich, den Willensvollstrecker sorgfältig auszuwählen, da er durch die Erben nur aus besonderen Gründen abgesetzt werden kann.

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