Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag entscheiden Sie, wer für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten regeln und für Sie Entscheidungen treffen kann. Häufig werden Familienmitglieder berücksichtigt. Damit ist der Vorsorgeauftrag eine wichtige Alternative zur Anordnung der behördlichen Beistandschaft. Entscheidend ist, dass der Vorsorgeauftrag rechtzeitig erstellt wird, nämlich solange die Urteilsfähigkeit nicht in Frage gestellt ist.

Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche:

  • Die Personensorge umfasst Ihre persönlichen und alltäglichen Angelegenheiten insb. Ihre medizinischen Behandlungen, die Veranlassung aller für Ihre Gesundheit und Sicherstellung eines geordneten Alltags notwendigen Massnahmen.
  • Die Vermögenssorge umfasst Ihre finanziellen Angelegenheiten insb. die Verwaltung Ihres Vermögens und Einkommens, Bezahlung von Rechnungen etc.
  • Der Rechtsverkehr umfasst die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Behörden, Banken, den Abschluss von Verträgen etc.

Tritt die Urteilsunfähigkeit ein, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den Inhalt des Vorsorgeauftrags. Für einen raschen und unkomplizierten Ablauf dieses Validierungsverfahrens ist ein vollständiger und klar formulierter Vorsorgeauftag entscheidend.

 

 

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