Stiftung

Möchten Sie einen grösseren Betrag für gute Zwecke einsetzen?

Ihre Stiftung können Sie bereits zu Ihren Lebzeiten oder für Ihren Todesfall begründen. Oft empfiehlt sich die Gründung der Stiftung zu Lebzeiten mit einer Mindesteinlage von CHF 50'000.00. Anschliessend können Sie das Stiftungskapital schrittweise erhöhen und steuerlich in Abzug bringen. 

Die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung kann nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb ist eine umsichtige Finanzplanung wichtig, um nicht später in Geld- oder Existenznot zugeraten.

Gerne beraten wir Sie in allen Anliegen rund um die Stiftung.

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