Sitzverlegung, Zweckänderung, Namensänderung

Möchten Sie den Sitz Ihres Unternehmens verlegen?

Bei juristischen Personen bedarf es für die Sitzverlegung in eine andere politische Gemeinde oder einen anderen Kanton einer Änderung der Statuten durch einen Beschluss der Generalversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung. Bei Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist über diese Versammlung eine öffentliche Urkunde zu errichten. Ändert sich die Adresse (Rechtsdomizil) eines Unternehmens innerhalb derselben politischen Gemeinde, genügt eine schriftliche Anmeldung beim zuständigen Handelregisteramt.

Möchten Sie den Zweck Ihres Unternehmens ändern?

Eine Zweckänderung macht dann Sinn, wenn Sie beispielsweise ihr Tätigkeitsgebiet ausweiten möchten oder in eine andere Branche investieren. Zweckänderungen sind mittels Statutenänderung und öffentlicher Beurkundung ins Handelsregister einzutragen. 

Möchten Sie den Namen Ihres Untermehmens ändern? 

Auch die Änderung der Firma - also des "Namens" der Gesellschaft - bedarf einer Statutenänderung und der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar oder eine Notarin. Auch diese Mutation ist ins Handelsregister einzutragen.

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