Opting-Out (Verzicht auf Revisionsstelle)

Nur Publikumsgesellschaften und Gesellschaften, bei denen während zwei Geschäftsjahren die Bilanzsumme höher als 20 Millionen Franken ist, die einen Umsatzerlös von 40 Millionen Franken erzielen, mehr als 250 Vollzeitstellen im Jahresschnitt haben oder eine Konzernrechnung erstellen, unterstehen der ordentlichen Revision.

Alle anderen Gesellschaften, zu denen die meisten KMU gehören, unterstehen nur der eingeschränkten Revision. Hat eine solche Gesellschaft weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresschnitt und sind alle Gesellschafter einverstanden, kann auf diese eingeschränkte Revision verzichtet werden.

Gerne beraten wir Sie zum Opting-Out Ihrer Firma. 

 

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