Auflösung / Liquidation

Bei einer Liquidation sind je nach Gesellschaftsform verschiedene Verfahrensschritte einzuhalten. Hier werden einige grundsätzliche Schritte genannt die bei den meisten Liquidationen nötig sind.

Auflösungsbeschluss

In einem ersten Schritt fassen die Gesellschafter einen Auflösungsbeschluss. Dieser Auflösungsbeschluss ist öffentlich zu beurkunden. Gleichzeitig wird ein Liquidator mit der Unternehmensliquidation beauftragt. Diese Person führt und überwacht die einzelnen Liquidationsschritte. Der Liquidationsbeschluss und die Beauftragung des Liquidators werden beim Handelsregisteramt angemelde. Es folgt ein Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) , mit dem Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert werden ihre Forderungen rechtzeitig anzumelden. Anschliessend folgt die Verwertung des Vermögens und die Rückzahlung der Schulden der Gesellschaft. Der Liquidator erstellt ein Inventar aller Vermögenswerte und eine Bilanz. Die beim Schuldenruf eingegebenen Forderungen werden aufgenommen. Die laufenden Geschäfte werden beendet, die Forderungen geltend gemacht, die Verpflichtungen erfüllt und die Aktiven verwertet. Sind die Schulden nicht mehr gedeckt, wird das Gericht informiert, welches den Konkurs verkündet. Bleibt nach der Rückzahlung der Schulden Vermögen übrig, wird dieses unter den Gesellschaftern aufgeteilt.

Frühestens ein Jahr nach dem Schuldenruf kann die Unternehmung auf Antrag aus dem Handelsregister gelöscht werden, vorausgesetzt, die Verwertung ist abgeschlossen und die Steuerverwaltung stimmt zu.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Liquidation Ihrer Gesellschaft. Dabei können wir Ihnen für die einzelnen Schritte ein breites Netzwerk an Fachkräften bieten.

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