Generalvollmacht

Generalvollmachten sind im Gegensatz zu Spezialvollmachten nicht auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkt, sondern ermächtigen den Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten, in denen eine rechtsgeschäftliche Vertretung möglich ist, zu vertreten.

 

 

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