
Generalvollmacht
Generalvollmachten sind im Gegensatz zu Spezialvollmachten nicht auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkt, sondern ermächtigen den Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten, in denen eine rechtsgeschäftliche Vertretung möglich ist, zu vertreten.