Fusion und Spaltung

Bei einer Fusion werden mind. zwei Unternehmen zu einem Unternehmen fusioniert. Die beiden wichtigsten Fusionsarten sind die Absorptionsfusion und die Kombinationsfusion. Bei der Absorptionsfusion übernimmt eine Gesellschaft die andere. Bei der Kombinationsfusion entstehen aus zwei Gesellschaften eine neue Gesellschaft.


Bei der Spaltung wird in erster Linie zwischen der Abspaltung und der Aufspaltung unterschieden. Bei der Abspaltung wird eine einzelne Branche der Gesellschaft verselbständigt während bei der Aufspaltung das ganze Vermögen auf mind. zwei neu gegründete Unternehmen aufteilt und die Ursprungsgesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird. 


Nicht jede Gesellschaftsform kann mit einer beliebigen anderen Gesellschaftsform fusioniert werden. Auch bei der Spaltung ergeben sich viele komplexe Fragen.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit ihre Fusion/Spaltung ein Erfolg wird.

Kontaktieren Sie uns