Erbenschein

Erbenscheine sind öffentliche Urkunden. Im Kanton Bern werden Erbenscheine durch die Gemeinde oder das Notariat ausgestellt. Der Erbenschein wird ausdrücklich unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen ausgestellt und dienst als Legitimationsausweis zum Beispiel gegenüber Banken und Behörden.  

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Erbenscheinen zur Verfügung.  

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