Aktionärbindungsvertrag

Bei der Aktiengesellschaft können in den Statuten keine Nebenleistungspflichten für die Aktionäre aufgenommen werden. Darum werden Vereinbarungen über Rechte und Pflichten der Aktionäre in einem separaten Aktionärbindungsvertrag festgelegt.

In einem Aktionärbindungsvertrag können zum Beispiel Veräusserungsbeschränkungen vorgesehen werden, damit der Kreis der Aktionäre klein und überschaubar bleibt. Zudem werden häufig Kaufrechte, Vorkaufsrechte, Vorhandrechte, Stimmbindungsabsprachen, Konkurrenzverbote, Nachschusspflichten und Nachfolgebestimmungen aufgenommen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Aktionärbindungsvertrag.

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