Jetzt reagieren: Neues Erbrecht tritt bald in Kraft!

Jetzt reagieren: Neues Erbrecht tritt bald in Kraft!

10.2022.

Ab 1. Januar 2023 haben Sie bei Ihrer Nachlassplanung mehr Freiheiten. Lassen Sie bereits bestehende Verträge durch uns prüfen.

Die wichtigsten Folgen des neuen Erbrechts sind:

  • Reduktion der Pflichteile der Nachkommen: Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt neu nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, statt wie bisher drei Viertel.
  • Abschaffung der Pflichtteile der Eltern: Der gesetzliche Erbteil von Eltern ist nicht mehr pflichtteilsgeschützt. Kinderlose Personen können ihre Eltern mit einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) von ihrer Erbfolge ausschliessen und beispielsweise ihren Ehepartner oder Konkubinatspartner als Alleinerben einsetzen.
  • Erhöhung des Anteils bei der lebenslänglicher Nutzniessung: Dem überlebenden Ehegatten kann bei der Einräumung der Nutzneissung am gesamten den Nachkommen zufallenden Teil zusätzlich die Hälfte des Nachlasses zu Eigentum zugewiesen werden. Damit wird die Zuweisung der Nutzniessung wieder attraktiver.

Achtung: Die kantonalen Bestimmungen zu den Erbschaftssteuern bleiben unverändert. Dies ist in der Planung zu berücksichtigen, um unliebsame Steuerfolgen zu vermeiden.

Auch auf bestehende Verträge kann das neue Recht Einfluss haben. Gerne überprüfen wir Ihre Verträge und teilen Ihnen mit, ob in Ihrem Fall Anpassungsbedarf besteht.