"Ehe für alle" tritt in Kraft!

05.2022.

Ab dem 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Die wichtigsten Folgen der Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare sind:

  • Umwandlung in die Ehe: Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können durch eine gemeinsame Erklärung in eine Ehe umgewandelt werden. 
  • Keine neuen eingetragenen Partnerschaften: Gleichgeschlechtlichen Paaren steht einzig die Ehe offen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch  weitergeführt werden.
  • Adoption: Auch gleichgeschlechtliche Paare können gemeinsam ein Kind adoptieren.
  • Erleichterte Einbürgerung: Ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner können sich erleichtert einbürgern lassen. Dieses Recht gilt mit der Öffnung der Ehe auch für die ausländische Ehefrau einer Schweizerin und den ausländischen Ehemann eines Schweizers.
  • Fortpflanzungsmedizin: Die gesetzlich geregelte Samenspende ist auch verheirateten Frauenpaaren möglich.