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- "Ehe für alle" tritt in Kraft!
"Ehe für alle" tritt in Kraft!
05.2022.
Die wichtigsten Folgen der Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare sind:
- Umwandlung in die Ehe: Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können durch eine gemeinsame Erklärung in eine Ehe umgewandelt werden.
- Keine neuen eingetragenen Partnerschaften: Gleichgeschlechtlichen Paaren steht einzig die Ehe offen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch weitergeführt werden.
- Adoption: Auch gleichgeschlechtliche Paare können gemeinsam ein Kind adoptieren.
- Erleichterte Einbürgerung: Ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner können sich erleichtert einbürgern lassen. Dieses Recht gilt mit der Öffnung der Ehe auch für die ausländische Ehefrau einer Schweizerin und den ausländischen Ehemann eines Schweizers.
- Fortpflanzungsmedizin: Die gesetzlich geregelte Samenspende ist auch verheirateten Frauenpaaren möglich.